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Dorfurkunde

Urkunde Nr. 17 Kloster Oelinghausen vom 27. September 1203

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Adolf, durch Gottes Gnade Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, [wünscht] allen Getreuen Christi [seinen Segen] auf ewig.

Die Sorge für die Gerechtigkeit fordert uns auf, dass wir all das, was aus dem Eifer der Barmherzigkeit für die Mehrung des Glaubens getan worden ist, anerkennen und uns sorgfältig darum bemühen, dass es unverbrüchlich bestehen bleibt. Deswegen geben wir allen Gegenwärtigen und Zukünftigen bekannt, dass unser geliebter Gottfried, Graf von Arnsberg, nachdem er eine gewisse Summe Geld von der Kirche in Oelinghausen durch einen rechtmäßigen Verkauf erhalten hatte, mit Zustimmung seines Bruders Heinrich und aller seiner Erben für sein und seiner Eltern Seelenheil zur Ehre Gottes und seiner hochheiligen Mutter derselben Kirche die Mühle, die Frankenmühle genannt wird, und das Salzhaus in Werl und drei Hufen mit allem, was dazugehört, von denen eine in Oelinghausen, die andere in Effenberg und die dritte in Habbel liegt, überlassen hat, wobei er sich und seinen Erben keine Rechte oder Ansprüche daran behalten hat.

Außerdem haben die Brüder Hugo, Radolf, Dietrich und Alhard drei Häuser mit allem, was dazugehört, die ihre Landgüter waren, von denen eins in Lüneren, das andere in Kessebüren, das dritte in Slamme liegt, mit Einverständnis all ihrer Erben dem genannten Kloster vermacht. Damit diese Schenkung gültig ist, hat Heinrich Rumschöttel, der das Grafenrecht über die genannten Häuser und Güter innehatte, sein Recht abgetreten an Hermann von Altena, Hermann an den Arnsberger Grafen, der Graf an uns. Von daher bestätigen wir diese Schenkungen wie auch die Verkäufe, die nun so vor uns getätigt worden sind, und versichern im Namen des Herrn, dass diese Häuser und Güter mit dem, was dazugehört, befreit sind von der Steuer, die grascult genannt wird.

Außerdem versichern wir, die wir uns an die Spuren unseres verehrten Vorgängers, des Herrn Philipp, heften, dass die Schenkung des Ritters Signand und seiner Frau Hedwig von ihren Gütern in Oelinghausen und Bachem mit allen ihren Hörigen sowie andere Güter nach besagter Schenkung rechtsgültig und rechtmäßig an das Kloster gefallen sind und vor allem der Hof in Mimberg von der Kirche in Scheda für dasselbe Kloster in Oelinghausen erworben worden ist, wobei wir strengstens untersagen, dass sich irgendjemand dort aufgrund irgendeines Rechtsanspruchs in Zukunft oder gegenwärtig einmischt.

Weil also die vorgenannten [Punkte] vor uns durch die oben genannten Männer gültig, lobenswert und ehrenhaft verhandelt worden sind, haben wir befohlen, dass die vorliegende Urkunde niedergeschrieben und sowohl mit unserem Siegel als auch mit dem des Grafen Gottfried bekräftigt wird, wobei wir mit der Autorität Gottes und der heiligen Apostel und unserer eigenen unter Androhung des Banns bestimmen, dass niemand wagen soll, das besagte Kloster auf irgendeine Weise in allen oben erwähnten Belangen zu belästigen. Wer dies tut, soll in den Bann kommen und mit der strengen Bestrafung des allmächtigen Gottes belegt werden und ängstlich vor dem Tribunal des ewigen Richters erscheinen.

Zeugen dieser Angelegenheit und Regelung sind: unser Hofkaplan Gottfried, Hermann, Propst in Neuenkirchen, Sibod, Propst in Odilienberg, Hermann, Domherr von St. Georg in Köln, Werner, der Küster Johannes, Johannes von St. Thomas, Erpo, Ekbert, Radolf, Kanoniker von Soest, Elbert, Rathard, Albert, Geistliche der Soester Kirche, Graf Arnold von Altena, Graf Adolf von Berg, Heinrich Schwarz, Herbert von Overhagen, Ricbod von Merklingsen, Goswin, sein Meier, Brunsten Sconekint, Heinrich, Sohn des Hildger, Ekbert von Allagen und viele andere guten Rufes.

Verhandelt wurde dies im Jahre des Herrn und seiner Fleischwerdung tausend zweihundert drei, während des Pontifikats des römischen Papstes Innozenz III.', im zehnten Jahr unseres Pontifikats, an den fünften Kalenden des Oktober.